Definition und Aufgabengebiete
Um das Aufgabengebiet, beziehungsweise die Arbeitsbereiche, von Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten darzustellen, greife ich an dieser Stelle auf die aktuelle Definition des Deutschen Verbandes der Ergotherapeuten e.V. zurück, diese spiegelt meiner Einschätzung nach die aktuelle Entwicklung der ergotherapeutischen Profession am besten wider:
„Ergotherapie unterstützt und begleitet Menschen jeden Alters, die in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder von Einschränkung bedroht sind. Ziel ist, sie bei der Durchführung für sie bedeutungsvoller Betätigungen in den Bereichen Selbstversorgung, Produktivität und Freizeit in ihrer persönlichen Umwelt zu stärken. Hierbei dienen spezifische Aktivitäten, Umweltanpassung und Beratung dazu, dem Menschen Handlungsfähigkeit im Alltag, gesellschaftliche Teilhabe und eine Verbesserung seiner Lebensqualität zu ermöglichen.“
Deutscher Verband Ergotherapie – DVE
Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten kommen, vereinfacht gesagt, dort zum Einsatz, wo Menschen Handlungen und Aktivitäten nicht mehr in einer Art und Weise ausüben können, die für die Betreffenden zufriedenstellend ist und die eine Teilhabe am normalen sozialen Leben ermöglicht.
Die wichtigsten Arbeitsbereiche in der ergotherapeutischen Behandlung umfassen im klinischen und niedergelassenen Bereich folgende Fächer:
- Neurologie
- Geriatrie
- Psychiatrie
- Pädiatrie
- Orthopädie
- Arbeitstherapie
In den Bereichen der Gesundheitsvorsorge und Prävention kommen Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten unter anderem in den Bereichen Arbeitnehmerschutz, Arbeitsplatzgestaltung, Gelenksschutz und allgemeiner Gesundheitsförderung zum Einsatz.
Weitere Informationen zum Thema Ergotherapie
- Bundesverband der Ergotherapeut·innen Österreichs – Ergotherapie Austria
- Deutscher Verband Ergotherapie – DVE
- Bundesverband für Ergotherapeut·innen Deutschland – BED
- Ergotherapeut·innen-Verband Schweiz – EVS